Samstag, 21. April 2012

Verbot über Einreise in EU für belarussische Richter verstößt gegen die Verfassungen der EU-Länder


MINSK, 20. April (BelTA) – Einschränkungen, welche EU-Länder gegen belarussische Richter einführen, widersprechen den internationalen Rechtsnormen und den Bestimmungen in den Verfassungen der europäischen und anderer Länder. Dies steht in einer Erklärung des Staatsrats der Richter.

„Die Situation, mit der die Richterschaft der Republik Belarus nun konfrontiert ist, ist präzedenzlos für die moderne Welt. Über 70 Richter verschiedener Gerichte des Landes hat der Europarat in eine Liste von Personen aufgenommen, für die nun die Einreise in die Europäische Union verboten ist“, steht es in er Erklärung.

Im Richterrat wies man darauf hin, dass beliebiger Druck auf Richter mit dem Ziel, sie zu manipulieren, gegen das Prinzip der Unabhängigkeit der Richterschaft verstoße. „Die Unabhängigkeit der Richter ist notwendig für unvoreingenommene Rechtsprechung auf Grund des Gesetzes. Alle staatliche und sonstige Einrichtungen, nationale oder internationale sollen Unabhängigkeit der Richterschaft beachten“, steht es in der Erklärung.

Im Text der Erklärung wird noch betont, dass alle Gerichtsorgane die ihnen vorgelegten Sachen unvoreingenommen, auf der Grundlage von Fakten und gemäß dem Gesetz, ohne jegliche Einschränkungen, rechtswidrige Manipulationen, Zwang, Druck und Drohungen, direkte oder indirekte Einmischung von jenseits behandeln. Diese Prinzipien gehören der allgemein weltweit anerkannten Grundlage der Rechtsprechung. „Sie sind zu den Grundprinzipien der Unabhängigkeit der Richterschaft erklärt und betreffen die Unabhängigkeit der Geruchsorgane, gebilligt von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1985, anerkannt von vielen grundlegenden Dokumenten zum Status der Richter und der Justiz, verankert in der Allgemeinen Charta der Richter der Internationalen Vereinigung der Richter, die am 17. November 1999 bei der Sitzung des Zentralen Rats genehmigt wurde.“

„Die Richterschaft der Republik Belarus erklärt, dass internationale Justizgrundlagen unwandelbar sind und in Belarus eingehalten werden“, stellte der Rat der Richter fest. In der Erklärung wir es betont, dass die Verfassung der Republik Belarus die Unabhängigkeit der Richter bei der Ausübung der richterlicher Tätigkeit sicherstellt: „Jede beliebige Einmischung in die richterliche Tätigkeit zur Manipulation ist unzulässig und strafbar.“

„Diesen allgemein anerkannten Prinzipien zuwider greift der Rat der Europäischen Union immer öfter zu den Visumseinschränkungen gegen belarussische Richter. Derartige Handlungen werden als Einmischung in die nationale Justiz unseres Landes betrachtet, zugleich werden derartige Handlungen als inakzeptabel und Straftat betrachtet“, steht es im Dokument.

Umso mehr, betonen die Richter, wenden die genannten Sanktionen die Staaten an, in deren Verfassungen das Grundprinzip der Unabhängigkeit der Justiz verankert sei. „Sanktionen gegen belarussische Richter ist ein Verstoß gegen ihre Arbeitsrechte und Freiheiten, sowie ihre bürgerliche Rechte und Freiheiten. Eines der Grundrechte jedes Bürgers ist sein Recht auf Freizügigkeit, abgesehen davon, welche Tätigkeit er ausübt.“

In der Erklärung steht es außerdem, dass diese Sanktionen den Richtern nicht nur die Einreise in die EU verbieten, diese machen die Teilnehme der belarussischen Richter an internationalen Konferenzen unmöglich. 

BELTA

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